AGB · Vertragsgrundlagen
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der WebNetPro UG (haftungsbeschränkt), Kleistraße 13, 59427 Unna – nachfolgend WebNetPro genannt – mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Geschäftskunden. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sie gelten für Verträge über IT-, Web-, Hosting-, Server-, E-Mail-, Cloud-, Software-, Entwicklungs-, Wartungs-, Support-, Beratungs-, Schulungs- und sonstige digitale Leistungen von WebNetPro, soweit im jeweiligen Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind in erster Linie das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung und sonstige individualvertragliche Vereinbarungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen WebNetPro und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn WebNetPro ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn WebNetPro in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote von WebNetPro sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch eine Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Einzelvertrags, eine Bestätigung in Textform, die Bereitstellung oder Freischaltung einer vereinbarten Leistung oder durch die Aufnahme der vereinbarten Arbeiten zustande.
Art und Umfang der von WebNetPro geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.
WebNetPro ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter sowie fachkundige und geeignete Dritte einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung vereinbart wurde.
Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen sowie Angaben in Informations-, Verkaufs- oder Werbeunterlagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder Leistungsmerkmal vereinbart wurden.
Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen zusätzliche Leistungen dar. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird nach der hierfür getroffenen Vereinbarung oder nach den vereinbarten Vergütungssätzen berechnet.
WebNetPro ist berechtigt, technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen an der Art der Leistungserbringung vorzunehmen, soweit dadurch die vereinbarte Funktion der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
An Angeboten, Konzepten, Kalkulationen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen vorvertraglichen Unterlagen behält sich WebNetPro sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Dateien, Zugangsdaten, Freigaben, Hard- und Software sowie sonstiger für die Durchführung des Auftrags erforderlicher Unterlagen und Zugänge.
Bei Arbeiten vor Ort stellt der Kunde die erforderlichen Anschlussmöglichkeiten, insbesondere für Strom, Netzwerk und Telekommunikation, sowie einen geeigneten Zugang zu den betreffenden Systemen zur Verfügung.
Der Kunde benennt WebNetPro auf Verlangen einen Ansprechpartner, der für die Durchführung des Auftrags zuständig und zur Abstimmung über die zur Leistungserbringung erforderlichen Maßnahmen befugt ist.
Der Kunde informiert WebNetPro rechtzeitig über betriebliche Sicherheits-, Datenschutz-, Zugangs- und sonstige Vorschriften, die bei der Leistungserbringung zu beachten sind.
Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden verursacht werden, gehen nicht zu Lasten von WebNetPro. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann dem Kunden berechnet werden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
4. Termine, Fristen und höhere Gewalt
Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt, den Leistungsumfang nachträglich ändert oder erweitert oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände die Leistungserbringung verzögern.
WebNetPro haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder anderen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von WebNetPro nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Energieversorgung oder Telekommunikationsnetze sowie schwerwiegende, trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht vermeidbare Cyberangriffe gehören.
Die Leistungspflichten werden für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Wiederanlaufzeit ausgesetzt.
Dauert eine solche Behinderung so lange an, dass einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann, bleiben die gesetzlichen Rechte zur Kündigung oder zum Rücktritt unberührt.
5. Vergütung, Laufzeit und Kündigung
Die Vergütung der von WebNetPro erbrachten Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Fahrt-, Reise-, Material- und sonstige Nebenkosten werden berechnet, soweit dies vereinbart wurde oder sich aus Art und Umfang des Auftrags ergibt.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
- Für Verzugszinsen und sonstige Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
Der Kunde kann gegen Forderungen von WebNetPro nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Soweit sich aus dem Einzelvertrag oder der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit bei laufenden Leistungen 24 Monate.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung und muss nicht mit der Vertragslaufzeit übereinstimmen.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für WebNetPro kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung erhebliche fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, wiederholt wesentlich gegen Vertragspflichten verstößt oder die Leistungen von WebNetPro für rechtswidrige Zwecke verwendet.
Soweit nach den Umständen zumutbar und rechtlich erforderlich, erfolgt eine außerordentliche Kündigung erst nach erfolgloser Abmahnung oder nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung.
Die Kündigung einzelner Zusatzleistungen lässt die übrigen Vertragsverhältnisse unberührt, soweit die verbleibenden Leistungen technisch und wirtschaftlich sinnvoll fortgeführt werden können.
6. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Kalkulationen, Kundendaten, nicht veröffentlichte Konzepte sowie sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
WebNetPro verpflichtet die von ihr eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Personen, soweit erforderlich, in angemessener Weise zur Vertraulichkeit.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nach Beendigung des Vertrags fort, solange hinsichtlich der betreffenden Informationen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
WebNetPro verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz.
Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch WebNetPro ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzinformationen.
Soweit WebNetPro personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, WebNetPro die für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten und sonstigen Datenbestände zur Verfügung zu stellen.
Zugriffe von WebNetPro auf Kundendaten erfolgen nur, soweit dies zur Vertragserfüllung, Fehleranalyse, Wartung, Sicherung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund einer zulässigen Weisung des Kunden erforderlich ist.
8. Haftung
WebNetPro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
WebNetPro haftet ferner unbeschränkt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet WebNetPro nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von WebNetPro für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Bei Datenverlust ist die Haftung von WebNetPro bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und dem jeweiligen Risiko angemessener Datensicherung erforderlich gewesen wäre.
Die vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit die Erstellung, Speicherung oder Wiederherstellung von Sicherungskopien ausdrücklich Bestandteil der von WebNetPro geschuldeten Leistung ist.
WebNetPro haftet nicht für Störungen von Leistungen Dritter, Telekommunikationsnetzen, Stromversorgungsunternehmen, Registrierungsstellen oder sonstigen externen Infrastrukturen, soweit WebNetPro die Störung oder deren Folgen nicht zu vertreten hat.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WebNetPro.
9. Beratung, Schulung und Support
Bei Beratungs-, Schulungs-, Wartungs- und Supportleistungen schuldet WebNetPro die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte geschäftliche Entwicklung oder das Gelingen eines übergeordneten Projekts wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Prognosen, Empfehlungen und Einschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Informationen und stellen keine Garantie für zukünftige Entwicklungen dar.
Soweit im Rahmen eines Auftrags ein bestimmtes Werk oder ein konkret bestimmter Arbeitserfolg geschuldet wird, gelten die hierfür vereinbarten und ergänzend die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen.
10. Abnahme
Soweit die von WebNetPro geschuldete Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme vorgesehen ist, zeigt WebNetPro dem Kunden die Fertigstellung an und fordert ihn zur Abnahme auf.
Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß hergestellte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen, sofern nicht ein wesentlicher Mangel vorliegt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
WebNetPro kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn WebNetPro dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Gebrauch, ohne innerhalb angemessener Frist wesentliche Mängel mitzuteilen, kann dies nach den Umständen als Abnahme gewertet werden.
Gesetzliche Regelungen über die Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
11. Mängelrechte
Der Kunde hat Leistungen von WebNetPro nach Übergabe, Bereitstellung oder Fertigstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.
Soweit auf das Vertragsverhältnis die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB Anwendung findet, bleiben die dort geregelten Pflichten unberührt.
Mängelanzeigen sollen den Mangel möglichst konkret beschreiben und die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen, Protokolle, Bildschirmabbildungen oder sonstigen Unterlagen enthalten.
Bei berechtigten Mängeln ist WebNetPro zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Soweit gesetzlich zulässig, kann WebNetPro die Art der Nacherfüllung wählen. WebNetPro kann einen Mangel insbesondere durch Nachbesserung, Austausch, Neuherstellung oder Bereitstellung einer technisch gleichwertigen Lösung beseitigen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie endgültig verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Einzelvertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Mängelansprüche bestehen nicht für Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Fremdsysteme oder sonstige nicht von WebNetPro zu vertretende Umstände verursacht wurden.
12. Inhalte und Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten oder zur Verwendung bestimmten Texte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Videos, Marken, Logos, Daten, Programme und sonstigen Inhalte im Rahmen des Vertrags verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, dass von ihm vorgegebene Inhalte und deren Verwendung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Wird WebNetPro aufgrund vom Kunden bereitgestellter oder vorgegebener Inhalte von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt der Kunde WebNetPro von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Die Freistellung gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung durch eine eigenmächtige, vom Kunden nicht veranlasste Bearbeitung oder eine vom Vertragszweck abweichende Verwendung durch WebNetPro verursacht wurde.
WebNetPro und der Kunde informieren sich gegenseitig unverzüglich über bekannt gewordene Ansprüche Dritter, die mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zusammenhängen.
13. Software und Nutzungsrechte
An von WebNetPro erstellter Software, Webseiten, Web-Anwendungen, Programmcodes, Designs, Datenbankstrukturen, Dokumentationen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich grundsätzlich unbeschränktes Nutzungsrecht in dem Umfang, der für die vertragsgemäße Nutzung des jeweiligen Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, die Übertragung des Eigentums an Entwicklungsunterlagen, die Herausgabe des vollständigen Quellcodes oder ein Recht zur Weiterlizenzierung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Soweit für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich, ist der Kunde berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte auf mit ihm verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dienstleister zu erstrecken, soweit diese ausschließlich für Zwecke des Kunden tätig werden und keine eigenständigen Nutzungsrechte erwerben.
Soweit Software, Bibliotheken, Frameworks, Schriftarten, Medien oder andere Bestandteile von Dritten oder als Open-Source-Software eingesetzt werden, gelten für diese Bestandteile die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden im Zusammenhang mit Computerprogrammen bleiben unberührt.
Insbesondere werden gesetzlich zulässige Handlungen zur bestimmungsgemäßen Nutzung, Fehlerberichtigung, Sicherung, Untersuchung oder Herstellung der Interoperabilität nicht ausgeschlossen.
14. Webhosting, Serverdienste und Domains
Soweit Webhosting, E-Mail-, Cloud-, Server-, Domain- oder vergleichbare Dienste Gegenstand des Vertrags sind, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend.
Art und Umfang des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes, der Rechenleistung, Datenbanken, E-Mail-Funktionen, Domains und sonstigen technischen Ressourcen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Soweit keine abweichende Verfügbarkeit ausdrücklich vereinbart wurde, gewährleistet WebNetPro eine technische Erreichbarkeit der unmittelbar von WebNetPro betriebenen Hosting-Infrastruktur von 98 Prozent im Jahresmittel.
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben erforderliche und angemessene Wartungszeiten sowie Ausfälle außer Betracht, die durch Umstände verursacht werden, die WebNetPro nicht zu vertreten hat.
Planbare Wartungsarbeiten, die voraussichtlich zu wesentlichen Einschränkungen führen, werden dem Kunden soweit möglich mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten, veröffentlichten oder zur Veröffentlichung freigegebenen Inhalte verantwortlich.
Der Kunde darf die von WebNetPro bereitgestellten Systeme insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zur Verletzung von Rechten Dritter, zum Versand unzulässiger Nachrichten, zur Verbreitung von Schadsoftware oder zu Angriffen auf IT-Systeme verwenden.
WebNetPro ist berechtigt, Inhalte, Dienste oder Zugänge vorübergehend zu sperren, soweit dies aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen, zur Abwehr einer konkreten erheblichen Gefahr für die Sicherheit der Systeme oder aufgrund einer erheblichen Vertragsverletzung erforderlich ist.
Soweit technisch und rechtlich möglich und dem Zweck der Maßnahme nicht entgegenstehend, informiert WebNetPro den Kunden über eine Sperrung.
Eine regelmäßige Datensicherung durch WebNetPro ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Vertrags oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung ist.
Soweit keine Datensicherung durch WebNetPro vereinbart wurde, ist der Kunde für eine angemessene Sicherung der von ihm benötigten Daten verantwortlich.
Ist eine Datensicherung durch WebNetPro vereinbart, ergeben sich Sicherungsintervalle, Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellungsmöglichkeiten aus dem jeweiligen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel und vergleichbare Sicherheitsmerkmale sind vom Kunden geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Erlangt der Kunde Kenntnis oder den begründeten Verdacht einer unbefugten Nutzung seiner Zugangsdaten, hat er WebNetPro unverzüglich zu informieren.
Aktualisierungen, Inhaltsänderungen oder sonstige redaktionelle Arbeiten an Webseiten sind nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
Soweit die Registrierung oder Verwaltung von Domains zum Leistungsumfang gehört, erfolgt diese unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Bedingungen der zuständigen Registrierungsstelle oder des eingesetzten Registrars.
WebNetPro kann nicht gewährleisten, dass eine gewünschte Domain zum Zeitpunkt der Registrierung verfügbar ist oder dauerhaft zugeteilt werden kann.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Registrierung und Nutzung der von ihm gewünschten Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Bei Beendigung des Vertrags wirkt WebNetPro im Rahmen der bestehenden vertraglichen und technischen Möglichkeiten an der Übertragung einer Domain auf den Kunden oder einen von ihm benannten Provider mit.
Der Kunde ist verpflichtet, die für einen Domaintransfer erforderlichen Erklärungen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Werden Domains nach Vertragsende trotz angemessener vorheriger Aufforderung nicht übertragen oder anderweitig verwaltet und besteht keine Verpflichtung von WebNetPro zur weiteren Verwaltung, kann WebNetPro die Verwaltung unter Beachtung der Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle beenden.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beendigung eines Hosting- oder Serververtrags diejenigen Daten zu sichern, die er nach Vertragsende weiterhin benötigt, soweit eine Datenübergabe oder Datensicherung durch WebNetPro nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Beendigung des Vertrags ist WebNetPro berechtigt und, soweit datenschutzrechtlich erforderlich, verpflichtet, noch vorhandene Kundendaten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und vereinbarter Übergangsfristen zu löschen.
Daten in technisch erforderlichen Sicherungskopien können bis zur turnusmäßigen Überschreibung oder Löschung der jeweiligen Sicherung gespeichert bleiben. Sie werden während dieser Zeit grundsätzlich nicht mehr produktiv verarbeitet.
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehungen zwischen WebNetPro und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen und Zahlungen ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz von WebNetPro.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von WebNetPro ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
WebNetPro ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individualvertraglicher Vereinbarungen sollen zu Beweiszwecken mindestens in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Vereinbarungen und Abreden zwischen den Vertragsparteien haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
